Karin Karinna Bühler

  Bildende Künstlerin und Informationswissenschaftlerin. Kritische Neugierde prägt meine Arbeit. Ich analysiere unsere Gesellschaft und hinterfrage die Art und Weise, wie wir mit Sprache, mit Geschichte und Geschlecht umgehen.  


2024Grundlagentext, Recherche, Feminismus, Herstory, Appenzellerland

Feminismus im Appenzellerland? Teil 2

Was das Frauenstimmrecht in Appenzell Innerrhoden mit “Gendern” zu tun hat

Appenzell Innerrhoden war der letzte Kanton in der Schweiz, der 1990 per Bundesgerichtsurteil gezwungen wurde, das Frauenstimmrecht einzuführen. Die in der Region stark verankerte bäuerliche und handwerkliche Tradition mit einverleibten patriarchalen Strukturen prägt die sozialen Normen und Rollenbilder, was den starken Widerstand gegen Veränderungen in der traditionellen Geschlechterordnung erklären mag. Doch was führte zu diesem historischen Gerichtsurteil?

Meine Beschäftigung zur späten Einführung des Stimm- und Wahlrechts von Frauen in meinem Wohnkanton Appenzell Ausserrhoden (vgl. Teil 1) offenbarte tief verwurzelte patriarchalische Gesellschaftsstrukturen. Zugleich gewann ich ein tieferes Verständnis für demokratische Prozesse und die Wichtigkeit feministischer Initiativen. Das gilt auch für Appenzell Innerrhoden. Die späte Einführung des Frauenstimmrechts im Appenzellerland ist deshalb ein markanter Punkt in der feministischen Geschichte der Schweiz. “Feminismus im Appenzellerland” ist ein Thema, dass tief in die Geschichte und Kultur der Region eingebettet ist und zugleich von modernen Entwicklungen und Herausforderungen geprägt wird, das Tradition genauso wie Wandel, Widerstand und Fortschritt umfasst. Der Blick über die Kantonsgrenze zeigt zusätzlich die Wichtigkeit von gendergerechter Sprache. Der Reihe nach:

Das Frauenstimm- und wahlrecht an Schule und Kirchgemeinde wird 1969 abgelehnt, auch 1970. Übrigens gab es auch erstaunlich viele konservative, bis dato nicht-stimmberechtigte Frauen, die sich gegen das Frauenstimmrecht aussprachen. Die 1969 durchgeführte Frauenumfrage zur Einführung des Frauenstimmrechts in der Kirche und Schule endete mit 55,43 % Nein-Stimmen und 44,57 % Ja-Stimmen. 

1971. In der Schweiz wird auf Bundesebene das Frauenstimm- und wahlrecht eingeführt. Einzelne Kantone folgen mit der Einführung auf kantonaler und kommunlaer Ebene. Bis 1971 argumentierte Landammann Remo Broger, das Frauenstimmrecht sei kein Menschenrecht. Nun war er Befürworter, allerdings mit wenig Gefolgschaft ... 1973 und 1982 wird das Frauenstimm- und wahlrecht auf Bezirksebene abgelehnt.

1989. Während sich in Appenzell Ausserrhoden der Landammann Hans Höhener für das Frauenstimmrecht einsetzt und dafür Morddrohungen erhält, kämpft in Appenzell Innerrhoden Theresia Rohner für ihr Recht und wird bedroht. Die mutige Frau ist Mitte dreißig, hat einen Töpferladen und lebt mit Mann und zwei kleinen Töchtern in Appenzell. Im Vorfeld zur Innerrhoder Landsgemeinde von 1989 reicht Theresia Rohner ein Gesuch an die Standeskommission (Kantonsrat Appenzell Innerrhoden), um aktiv an der Landsgemeinde in Appenzell teilnehmen zu dürfen. Ihr Gesuch wird zwei Wochen vor der Landsgemeinde abgelehnt. Rohner wendet sich nun ans Bundesgericht. Dieses fordert die Standeskommission auf, an der nächsten Landsgemeinde vom 29. April 1990 erneut über das Frauenstimmrecht zu entscheiden.

Aber auch an der Landsgemeinde 1990 stimmen die Innerrhoder Männer erneut mehrheitlich gegen das Frauenstimmrecht. Mangels einer akutelleren Umfrage ist nicht bekannt, wie viele Frauen sich zwanzig Jahre später gegen das Frauenstimm- und wahlrecht geäussert hätten. 

Bekannt aber ist, dass auf das erneute Nein zum Frauenstimm- und wahlrecht beim Bundesgericht drei staatsrechtliche Beschwerden eingereicht wurden: eine von Theresia Rohner, eine weitere von 53 Innerrhoder Frauen und noch eine Beschwerde von 49 im Kanton wohnhaften Männern. 


Am 27.11.1990 entscheidet schliesslich das Schweizer Bundesgericht über die Einführung des Frauenstimmrechts in Appenzell Innerrhoden. Die Innerrhoder Frauen seien stimmberechtigt, weil: «Wer den Frauen das Stimmrecht verweigert, verstösst gegen die Bundesverfassung.»

Bundesgerichtsurteil, 27.11.1990

Das Bundesgericht argumentiert also mit der seit 1981 in der Bundesverfassung verankerten Gleichstellung der Geschlechter. Damit wird auch die umstrittenen Begriffe Landleute und Schweizer in der Innerrhoder Kantonsverfassung neu ausgelegt. Auch Frauen seien als mit allen Rechten ausgestattete Bürgerinnen zu betrachten und zu den Stimmbürgern zu zählen, denn die Bezeichnung Leuteumfasse im gewöhnlichen Sprachgebrauch Männer und Frauen. Es sei das grundrechtliche Gleichheitsgebot zu respektieren. Die verfassungskonforme Auslegung bedeute demnach, dass auch den Frauen die politischen Rechte zustehen. 

Einige der nun aber zur Einführung des Frauenstimmrechts gezwungenen Innerrhoder Männer sind dermassen wütend über diesen Entscheid, dass sie die Initiatorin Theresa Rohner anonym belästigen und bedrohen. Sie und ihre Familie werden in der Folge unter Polizeischutz gestellt!

Theresa Rohner wird mit anonymen Anrufen belästigt, unangenehme, bedrohliche. […] Die Gegner des Frauenstimmrechts argumentieren mit dem kantonalen Recht. Darin heisse es «Landleute und Schweizer» dürfen abstimmen. Damit seien keine Frauen gemeint. 
Schweizer Fernsehen SRF, Franz Kasperski, 27.11.2014

Das Argument, mit Landleute und Schweizer seien keine Frauen gemeint, bringt trotz Beschluss und Argumentation des Bundesgerichts eine Frau, die sich für das Grundrecht einsetzt, in Bedrängnis. Das ist frappant. An diesem Beispiel zeigt sich, wie wichtig gendergerechte Sprache ist. Gendergerechte Sprache bezeichnet einen Sprachgebrauch, der in Bezug auf Personenbezeichnungen die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und darüber hinaus aller Geschlechter zum Ziel hat und die Gleichstellung der Geschlechter in gesprochener und geschriebener Sprache zum Ausdruck bringen will. Der Fall Frauenstimmrecht Appenzell Innerrhoden ist eigentlich ein sprachspezifischer Gender-Fall.

Wer also mit Schweizer auch die Schweizerin meint, soll das benennen. Ansonsten droht ein Ausschluss einer Menschengruppe. Wird Frau ausgeschlossen, ist etwa die Hälfte der Bevölkerung ausgeschlossen. Es ist ein Ausschluss, der während mehrerer Generationen zur einseitigen Ausgestaltung des gesellschaftlichen Lebens führt(e), in denen weisse Männer mit ihren Körpern, Werten und Denkweisen die Gesetze, den Städtebau, die Forschung etc. – unseren Alltag – bestimm(t)en. Und um es beim Namen zu nennen: Dieses Gesellschaftssystem heisst Patriarchat.

2020, also 30 Jahre nach dem historischen Bundesgerichtsentscheid und dem wohl ersten Genderfall in der Schweizer Justiz mit weitreichenden Folgen, nahm ich Kontakt mit Theresia Rohner auf. Das Telefonat erfolgte im Rahmen einer Recherche für meinen zweiteiligen Ausstellungsbeitrag für APP’N’CELL NOW (I HA EN TROMM / Räuchle) in der Kunsthalle Appenzell. Sie erzählte mir, dass sie zum 30-Jahre-Frauenstimmrecht-Jubiläum als Gastrednerin an die Landsgemeinde eingeladen worden wäre. Wäre. Die Landsgemeinde wurde wegen Corona nicht durchgeführt. Rohner hätte die Einladung aber ohnehin ausgeschlagen – sie erhielt prompt einen anonymen Telefonanruf mit einer Drohung …

Karin Karinna Bühler, Mai 2024

Theresia Rohner am Tag des historischen Entscheids vor dem Bundesgericht in Lausanne.
Foto: Jean Guy Phyton



I HA EN TROMM / Räuchle, 2020 
Foto: Claude Bühler
I HA EN TROMM / Räuchle von Karin Karinna Bühler, 2020
Foto: Claude Bühler



Räuchle, Detail, 2020 
Foto: Claude Bühler
Räuchle, Detail, 2020
Foto: Claude Bühler



Freiwillig geben die Männer des Halbkantons das Stimmrecht nicht aus den Händen. Es muss ein Bundesgerichtsentscheid her, damit ihre Frauen endlich an die Urnen dürfen. 
«Schweiz aktuell», 27.11.1990



Herzlichen Dank an die Innerrhoder Kunststiftung für die finanzielle Unterstützung zur Erarbeitung der beiden Beiträge.


Weiterführende und vertiefende Links:
https://de.wikipedia.org/wiki/Theresia_Rohner
https://www.ai.ch/themen/kultur-und-geschichte/archiv/materialien-zum-frauenstimmrecht-in-appenzell-innerrhoden/literatur/ftw-simplelayout-filelistingblock/caduff-frauenstimmrecht-2013.pdf

https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/frauenstimmrecht-eine-frau-gegen-den-kanton-wie-eine-appenzellerin-dem-frauenstimmrecht-in-innerrhoden-vor-30-jahren-zum-durchbruch-verhilft
https://www.letemps.ch/en-images/images-long-combat-femmes-legalite


Teil 1